Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel betreiben und verwenden, sind gesetzlich verpflichtet, diese in definierten zeitlichen Abständen hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen.
Neben den grundlegenden Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert die „DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ die verpflichtenden Prüfungs-Anforderungen.
