Wir freuen uns, dass wir Ihnen ab sofort eine neue Dienstleistung anbieten können: Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 (DGUV-V 3).
Zu einer solchen Prüfung in regelmäßigen Abständen sind alle Unternehmen verpflichtet, die ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Verwendung haben. Das reicht von Steckdosenleisten, der Kaffeemaschine oder dem PC im Büro bis zu größeren beweglichen Geräten oder beispielsweise elektrischen Handgeräten im Produktionsbereich.
Ganz vereinfacht gesagt: Alles, was einen Stecker hat, muss geprüft werden.
Für diese Prüfung sind unsere Mitarbeiter entsprechend befähigt, qualifiziert und auch zertifiziert.
Detailliertere Informationen zu und welche Folgen eine Nichteinhaltung dieser Prüfpflicht haben kann finden Sie hier.
Wir unterstützen Sie von der ersten Aufnahme der vorhandenen Geräte, der Bestimmungen der konkreten Prüfzeiten und des geforderten Prüfumfangs und der Prüfungen selbst bis zu den rechtlich geforderten Dokumentationen. Sprechen Sie uns an!